Rechtslage bei Verwendung von Bildern aus dem Internet im eigenen Blog
Fotos, die man im Internet «findet», dürfen nicht einfach so auf das eigene Blog kopiert und damit veröffentlicht werden. Solange beim zur Verwendung gewünschten Foto oder auf dessen Website keine expliziten Angaben zur Nutzung formuliert sind, geht der Urheber automatisch davon aus, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist. Das heisst, es ist nicht erlaubt, die Fotografie ohne Einwilligung zu benutzen und/oder auf einer anderen Website/einem anderen Blog zu veröffentlichen. Auch der «Eigengebrauch» kann nicht geltend gemacht werden; dieser gilt bei Blogs nicht, da sie normalerweise frei zugänglich sind. Die Lösung besteht darin, entweder eigene Bilder, Bilder aus Fotodatenbanken oder Bilder mit der Genehmigung des Urhebers zu verwenden.
Es könnte so einfach sein. Das Bild im Internet, das einem gefällt, auf den Computer laden und dann zur Illustration des Blogs wiederverwenden. Doch halt! Erstens geniessen auch Fotografien und Illustrationen einen Urheberrechts-Schutz und zweitens ist das Internet trotz gewisser Anonymität kein rechtsfreier Raum.
Das Recht schützt den Urheber klar
Jede geistige Schöpfung in der Literatur oder Kunst geniesst urheberrechtlichen Schutz in der Schweiz. Eine Fotografie muss aber individuellen Charakter aufweisen, um auch urheberrechtlich geschützt zu werden (siehe auch Bob Marley-Bild).
Nur der Urheber oder die Urheberin hat das Recht zu bestimmten, wie, wann und wo das Werk veröffentlicht werden kann. Diesem Veröffentlichungsrecht folgt das Recht der Wahrnehmbarmachung. Das heisst, der Urheber des Bildes bestimmt als einzige Person, wo das Bild wahrnehmbar gemacht wird. Wenn der Fotograf nun ein bestimmtes Foto in einem Bildband erscheinen lässt, bedeutet das nicht, dass es auch automatisch ins Internet gestellt werden darf ohne vorgängige Erlaubnis des Urhebers. Sonst handelt man widerrechtlich.
Gleiches gilt, wenn eine Fotografie das erste Mal im Internet publiziert wird. Nur weil es nun in der Öffentlichkeit des Internets erscheint, ist das nicht gleichbedeutend mit unbeschränkter Vervielfältigung im Internet. Es ist nicht erlaubt, ein Bild von einer Webpage auf eine andere Webpage zu stellen, denn das Original wurde auf einen bestimmten Rechner hochgeladen. So gilt – solange nichts anderes kommuniziert wird – das Recht der Wahrnehmbarmachung auf diesem einen Rechner.
Keine Regel ohne Ausnahme
Doch die Ausnahme bestätigt auch hier die Regel. Eine dieser Ausnahmen ist der Eigengebrauch. Wenn das Werk nun für den Eigengebrauch benutzt wird, dürfen bereits veröffentlichte Werke verwendet werden. «Eigengebrauch» ist aber klar definiert. Das ist zum Beispiel, wenn ich ein Foto für eine Diashow auf einer Party oder für einen Vortrag in der Schule aus dem Internet verwenden würde. Ein eigenes und allen zugängliches Blog (oder auch eine private Website) gilt nicht mehr als Eigengebrauch, da die Öffentlichkeit auf die jeweilige Seite zugreifen kann (falls keinen Passwortschutz besteht). Eine weitere Ausnahme wäre es, wenn die Schutzdauer von 70 Jahren für die Fotografie bereits abgelaufen wäre, dann kann man das Bild im Blog verwenden.
Ein weiterer besonderer Fall ist das Corporate Blog. Ein Corporate Blog hat zum Ziel, bestehende und potenzielle Kundenbeziehungen sowie das eigene Image zu pflegen und im Idealfall, dank einem besseren Bild in den Augen der Kunden, das spezifische Produkt der Unternehmung besser zu verkaufen. Dadurch verfolgt ein Corporate Blog also einen kommerziellen Zweck und fällt nicht mehr unter den Tatbestand des Eigengebrauchs.
Die Lösung des Problems
Was kann man nun tun, wenn man seinen Blog gerne mit Fotos illustrieren möchte? Mit Einwilligung des Urhebers darf man das Foto verwenden. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Eine legale ist das Zurückgreifen auf Foto-Datenbanken im Internet. Bekannte Datenbanken, die ihre tausenden von Bildern gratis zur Verfügung stellen, sind Pixelio, yotophoto oder Fotodatenbank. Aber obwohl die Fotos lizenzfrei sind, muss man die Bildquelle trotzdem angeben.
Eine weitere Variante ist die spezielle Art von Fotodatenbank Flickr. Dort wird es so gemacht, dass man seinen Fotos verschiedene Rechte vergeben kann. Wenn man nichts einstellt, ist das Foto «copyright», was heisst, man macht sich strafbar, falls man das Foto ohne Einwilligung in seinen Blog stellt. Doch es gibt daneben noch sechs andere Lizenzen ?? von erlaubtem nicht-kommerziellen Gebrauch mit Namensnennung bis freie Weitergabe mit Namensnennung. Solche Bilder darf man unter Einhaltung der genannten Regeln entsprechend weiter verwenden.
Die «sicherste» Lösung ist aber wahrscheinlich, das Foto selbst zu knipsen…
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