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Twitter&Recht: Was tun, wenn der Verfasser eines rechtswidrigen Tweets anonym bleibt?

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Soeben auf den interessanten Artikel «» von Hendrik Wieduwilt auf faz.net gestossen, der sich mit Rechtsfragen rund um Twitter beschäftigt. Darin stellt er unter anderem die Frage: Was tun, wenn der Verfasser eines rechtswidrigen Tweets anonym bleibt? Die Antwort lautet:

Jenseits von Tatsachenbehauptungen gilt die Meinungsfreiheit. Schmähkritik muss jedoch niemand dulden. „Wenn der Verfasser eines rechtswidrigen Tweets anonym bleibt, kann nach einem Hinweis auch der Betreiber Twitter in Anspruch genommen werden“, meint Meyers Kanzleikollege, der Medienrechtler Matthias Kloth. Die Durchsetzung gegenüber dem Unternehmen in San Francisco sei zwar etwas aufwendig, aber durchaus möglich.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Phänomen? Und mit der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen “Twitter”?

Kategorie:  Twitter

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