Byebye Pop-ups? Google stuft aufdringliche Interstitials als negativen SEO-Faktor ein
Websites mit nervigen Pop-ups werden künftig von Google in den Suchergebnissen abgestraft. Ab wann das geschieht und welche Arten von Pop-ups dennoch erlaubt sind, erfahrt ihr hier.
Ab dem 10. Januar 2017 stuft Google Websites mit störenden Pop-ups und Interstitials („Unterbrecherwerbung“) mit einem niedrigen Suchmaschinenranking ein. Google will damit die Nutzererfahrung verbessern, insbesondere bei Mobilgeräten, da dort die Displaygrösse kleiner ist als auf Desktop-PCs.
Beispiele für störende Interstitials
Kommt man auf eine Website, so kann es vorkommen, dass der Hauptinhalt durch ein störendes Pop-Up verdeckt wird. Der User muss dieses zuerst wegklicken oder nach unten scrollen, um das Gesuchte zu sehen. Häufig sind diese Pop-Ups mit einer Aufforderung wie dem Abonnieren eines Newsletters oder einer Werbebotschaft versehen. Aber auch während dem Lesen des Contents kann ein Pop-up aufpoppen und den Lesefluss unterbrechen.
Quelle: Google
Erlaubte Pop-ups
Es gibt jedoch auch Interstitials, also Pop-Ups, die aus Sicht von Google ohne SEO-Abstrafung weiter bestehen können, wenn sie mit Bedacht eingesetzt werden. Diese umfassen Interstitials mit einem rechtlichen Hintergrund, wie das Akzeptieren der Cookie-Nutzung oder der Altersprüfung. Zudem sind auch Pop-ups erlaubt, die nur einen kleinen Teil des Bildschirms für sich einnehmen, leicht zu schliessen sind und damit den Nutzer nicht erheblich stören.
Quelle: Google
Fazit
Für die User ist es ein sehr positives Zeichen, wenn sie in Zukunft nicht mehr von nervigen Interstitials belästigt werden. Jedoch wird sich zeigen, ob bestimmte Websites auf Pop-ups verzichten werden, oder ein niedrigeres Suchmaschinenranking in Kauf nehmen.
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